Sie möchten Nachbarschaftshelfer werden und die Betreuungs- und Entlastungsleistungen i.H.v. 131 Euro mit der Pflegekasse selbst abrechnen? Ob nebenberuflich, hauptberuflich - Nachbarschaftshilfe kann jeder, der sich engagieren möchte, übernehmen und die 131,00 Euro mit der Pflegekasse abrechnen.
In diesem Kurs erlernen Sie, was es bedeutet, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, einen pflegebedürftigen Menschen zu unterstützen und welche Voraussetzungen und Eigenschaften Sie erfüllen müssen, um offiziell anerkannt zu werden und mit den Pflegekassen abzurechnen. Sie lernen die Abrechnungsmodalitäten, den Ablauf und Einsatz in der Nachbarschaftshilfe, Einblick in das Versicherungsrecht und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachbarschaftshilfe.
Inhalt:
Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie ein Zertifikat , das die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflegekurs nach §45 SGB XI bestätigt. In einigen Bundesländern ist die Teilnahme an einem solchen Kurs eine Voraussetzung, um den Entlastungsbetrag von 131 Euro zu erhalten. Wir empfehlen vor Kursbeginn mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person abzuklären, dass der Pflegekurs hierfür anerkannt wird.
Wir empfehlen vor Kursbeginn bei Pflegekasse/Krankenkasse vor Ort , des Pflegebedürftigen sich zu erkundigen, ob er/sie die Nachbarschaftshilfe für diese Person abrechnen darf, da der Wohnort relevant ist.
Kurskosten: 398 Euro zzgl. 19 % USt.
Schulungstermine - 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr - online Schulung
Anmeldung mit Anmeldungsformular an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de
Anmeldung unter: